Der EuGH präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei einem Vertrag über ein in Fremdwährung rückzahlbares Darlehen. Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln steht dem Erlass nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegen, die in Bezug auf bestimmte Klauseln außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie ein höheres Schutzniveau für Verbraucher gewährleisten (Rs. C-243/20).