Das OLG Thüringen hatte sich mit der Berufung der Inhaberin eines Hotels gegen das Urteil des LG Meiningen zu befassen (Az. 4 U 134/21).

Klage eines Hotels auf Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer Betriebseinschränkung infolge der COVID-19-Pandemie erfolglos


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