Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das BMWi hin. Der DStV hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.

Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich


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