Der BGH hat in zwei das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ betreffenden Verfahren die schriftlichen Gründe der am 12.10.2021 verkündeten Urteile vorgelegt (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19).

Schriftliche Urteilsgründe in den „JAMEDA“-Verfahren liegen vor


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