Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein (Werbe-)Fotograf künstlerisch tätig ist oder ein (zulassungsfreies) Handwerk betreibt, das die Handwerkskammer zur Eintragung in ein Inhaberverzeichnis berechtigt. Dies entschied das VG Mainz (Az. 1 K 952/20).

Kunst und Handwerk – Zur Prüfung der Handelskammer


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