Das BMF gibt die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 01.01.2022 bekannt (Az. IV C 5 – S-2341 / 21 / 10001).

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs – Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Januar 2022


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