Der BFH hatte zu entscheiden, ob in Fällen einer sog. Wohnsitz-Wohnsitz-Konstellation ein Anspruch auf deutsches Kindergeld als Unterschiedsbetrag (ggf. in voller Höhe) besteht, wenn das Kind in dem anderen EU-Staat wohnt (Az. III R 10/20).

BFH zum Kindergeld: Unionsrechtliche Familienbetrachtung gilt auch im Verfahrensrecht


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