Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hat ein Autohaus aus dem Gerichtsbezirk des Landgerichts Osnabrück auf Unterlassung unlauterer Werbung erfolgreich in Anspruch genommen. Das LG Osnabrück ist dem Antrag des Klägers gefolgt. Einzelklagen gegen Händler seien nicht rechtsmissbräuchlich (Az. 13 O 230/21).

Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen unlauterer Werbung stattgegeben


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