Seit 07.01.2022 können laut BMF und BMWi über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Anträge sind über sog. prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen.