In zwei Entscheidungen setzte sich das FG Düsseldorf mit berufsrechtlichen Regelungen für ausländische Steuerberater auseinander (Az. 2 K 886/21 StB, 2 K 887/21 StB).

Kein Anspruch eines Belastingadviseurs auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister der Steuerberaterkammer bei fehlendem Nachweis einer Berufsausübung in den Niederlanden


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