Nach der „großen BRAO-Reform“ sind ab dem 01.08.2022 auch Beteiligungen von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

Mehrstöckige Anwaltsgesellschaften: BRAK nimmt Stellung zu Auswirkungen der BRAO-Reform


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