Das LG Frankfurt hat in vier Verfahren über Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verhandelt und die Klagen abgewiesen (Az. 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20).

Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die BaFin


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