Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat sich im Anschluss an die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 6. Juli 2021 – VI ZR 40/20 – mit der Gewährung von kleinem Schadensersatz in den sog. Dieselfällen befasst (Az. VIa ZR 100/21).