Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der zuletzt durch das Schreiben vom 4. November 2021 geändert worden ist, erneut geändert (Az. IV A 3 – S-0062 / 21 / 10007 :001).

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy