Für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2018, 2019 und 2020 hinsichtlich der Nexus-Konformität gilt dieses BMF-Schreiben (Az. IV C 2 – S-2144-g / 20 / 10002 :005).

Anwendungsregelungen zu § 4j EStG – Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen in den Veranlagungszeiträumen 2018, 2019 und 2020


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