Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine in einem Ehevertrag – für einen dort erklärten Verzicht auf Scheidungsfolgen – vereinbarte Leistung eine freigebige Zuwendung, ist wenn die Leistung nur für den Fall der Ehescheidung vereinbart wird (Az. II R 40/19).

BFH: Abfindungszahlung im Scheidungsfall


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