Am 26.01.2022 informierte das BMWK über die Verlängerung der im Übrigen unveränderten Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV bis Ende Februar. Darauf weist die WPK hin.

Coronavirus: Sonderregelung in der Überbrückungshilfe IV für freiwillige Betriebsschließungen bis Ende Februar verlängert


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