Kann eine Hochzeitsfeier wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden, darf das Brautpaar von dem – vor Ausbruch der Pandemie geschlossenen – Catering-Vertrag zurücktreten. Dies entschied das LG Frankenthal (Az. 8 O 198/21).

Hochzeitsfeier abgesagt wegen Corona: Caterer muss Anzahlung zurückzahlen


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