Das BAG hat den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach sich zieht (Az. 6 AZR 155/21 (A)).

Massenentlassungsverfahren – Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG


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