Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen. Das hat das LG Düsseldorf nach einer Klage des vzbv gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden (Az. 12 O 34/21).

Weiteres Gericht kippt Verwahrentgelte auf Girokonten


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