Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie nochmals verlängert. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können noch etwas länger von Steuerstundungen und Vollstreckungsaufschub profitieren. Darauf weist der DStV hin.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus nochmals verlängert!


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