Das LG München I hat die Klage eines ehemaligen Nutzers gegen Facebook abgewiesen. Der Kläger hatte auf Wiederherstellung seines Nutzerkontos und Schadenersatz geklagt, nachdem die Beklagte sein Konto ohne seine vorherige Anhörung gesperrt hatte (Az. 42 O 4307/19).

Facebook: Keine zwingende Anhörung bei Kontosperrung aufgrund außerordentlicher Kündigung


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