Das LG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Kunde Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der durch die angeblich mangelhafte Überarbeitung des alten Tattoos erlittenen materiellen und psychischen Schäden verlangte (Az. 4 O 94/19).

Zum Schadenersatzanspruch nach Überarbeitung eines alten Tattoos


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