Der DStV hat zum Referentenentwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes Stellung genommen. Er begrüßt die im Entwurf im Beratungsfall vorgesehene Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022. Die geplante Rückführung in den Folgejahren um je zwei Monate erachtet er hingegen als zu hastig!