Käufern eines von dem sog. Dieselabgasskandal betroffenen Pkw stehen keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 6 U 68/20).

Keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland für Käufer eines vom Dieselabgasskandal betroffenen Pkws


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