Käufern eines von dem sog. Dieselabgasskandal betroffenen Pkw stehen keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 6 U 68/20).
Keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland für Käufer eines vom Dieselabgasskandal betroffenen Pkws