Das FG Düsseldorf hatte über die Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft zu urteilen (Az. 14 K 2330/19).
Zur Anerkennung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft