Betreiber von Fitnessstudios dürfen ihre Kund:innen nicht mit irreführenden Online-Mitteilungen über ihre Rechte nach einer coronabedingten Schließung täuschen. Das entschied das LG Berlin nach einer Klage des vzbv (Az. 52 O 158/21).

Fitnessstudio verschwieg Kund:innen im Lockdown Recht auf Beitragserstattung


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