Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente erhalten. Der Bundesrat stimmt am 11. Februar 2022 einer Regierungsverordnung zu, die diverse Regelungen zu Erwerb, Geltung und Umschreibung von Führerscheinen enthält. Setzt die Bundesregierung die sog. Maßgaben der Länder um, kann sie die Verordnung in Kraft setzen.