Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2017, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 17. Februar 2020, geändert (Az. IV C 3 – S-2015 / 22 / 10001 :001).

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