Für den Teilnehmer an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Ausbildungsmaßnahme bestand bei allen Verrichtungen während des Einführungsseminars, die in innerem Zusammenhang mit der Ausbildung standen, Unfallversicherungsschutz. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 9 U 180/20).

Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge, um zum benachbarten Mädchenzimmer zu gelangen, als Arbeitsunfall anerkannt


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