Die Stadt Iserlohn hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von rund 265.000 Euro, welche sie einem Verwaltungsangestellten im Rahmen eines im Jahr 2019 geschlossenen Aufhebungsvertrages zugesagt und später auch gezahlt hatte. Das hat das LAG Hamm entschieden (Az. 6 Sa 903/21).

Hohe Abfindung wirksam vereinbart – kein Rückforderungsanspruch


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy