Bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit ist in den Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug grundsätzlich abgegolten. Dies erklärt die Bundesregierung.

Keine Änderungen beim Lohnsteuerabzugsverfahren geplant


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