Das Kabinett hat am 18.02.2022 beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld auszuweiten und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern.

Kabinettsbeschluss – Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter


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