Das VG Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine bauordnungsrechtliche Verfügung bestätigt, mit der die Eigentümer zum Rückbau des bereits teileingestürzten Gebäudes verpflichtet worden sind (Az. 2 B 245/21).

Anordnung des Rückbaus eines teileingestürzten Fachwerkhauses bestätigt


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