Das VG Bremen hat zur Problematik von aufgesetzt auf dem Gehweg parkenden Autos Stellung genommen und hat die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, erneut über den Antrag von Anwohnern zu entscheiden, die erreichen wollen, dass dagegen eingeschritten wird (Az. 5 K 1968/19).

Klage von Anwohnern gegen das sog. aufgesetzte Gehwegparken in Wohnstraßen teilweise erfolgreich


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