Das LG Düsseldorf entschied in zwei Fällen, wann die ARAG als Rechtsschutzversicherung Deckungszusagen im Zusammenhang mit der Diesel-Abgas-Problematik zu erteilen hat und wann nicht (Az. 9 O 257/21 und 9a O 180/21).

Deckungsklagen gegen die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Diesel-Abgas-Fällen


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