Vor dem ArbG Düsseldorf ist über die Wirksamkeit dreier außerordentlicher Kündigungen einer Mitarbeiterin des Autovermieters Sixt am Standort Flughafen Düsseldorf entschieden worden (Az. 10 Ca 4119/21).

Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam


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