Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Frau, die auf dem Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers stürzt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (Az. L 3 U 148/20).

Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker kein Arbeitsunfall


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