Das OLG Stuttgart hat einen Professor und seine Ehefrau zur Rückzahlung von Vergütungen für die Promotionsbetreuung einer Zahnärztin und eines Zahnarztes in Höhe von jeweils 17.850 Euro verurteilt (Az. 10 U 120/21 und 10 U 121/21).

Doktoranden Rückzahlung einer rechtswidrigen Vergütung für Promotionsbetreuungen zugesprochen


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