Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. So entschied das FG Köln (Az. 14 K 1178/20).
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig