Das AG München entschied, dass ein Fahrzeug, das als Ausstellungsstück beim Händler stand, nicht mehr als Neuwagen bezeichnet werden darf (Az. 271 C 8389/21).

Neuwagenkauf: Bezeichnung eines Ausstellungsfahrzeugs als Neuwagen führt zu Minderung


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy