Das LG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Anwohner Schadensersatz für Schäden an seinem Auto verlangt, auf das ein Verkehrsschild durch einen Sturm gerissen worden war (Az. 5 O 313/19).

Die Stadt Köln haftet nicht für ein im starken Sturm umgestürztes Baustellenschild


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