Eine Kostenbeteiligung an einer (von der Schulleitung und nicht von den Schülern abgeschlossenen) iPad-Versicherung ist lt. LSG Baden-Württemberg nicht bedarfsmindernd als Beitrag für eine abgeschlossene private Versicherung im Sinne des § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 ALG II-V zu berücksichtigen (Az. L 3 AS 1023/21).

Kostenbeteiligung an iPad-Versicherung der Schule ist nicht als Versicherungspauschale vom Einkommen der minderjährigen Schüler abzusetzen


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