Nachbarn können auch dann schon einen Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras haben, wenn sie eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen. Dies entschied das AG Bad Iburg (Az. 4 C 366/21).
Überwachungskameras schon dann unzulässig, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen