Der BFH entschied, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war (Az. VI R 29/19).

BFH: Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen eines Statikers


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