Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers dürfen Apothekern kostenlos je eine einzelne Verkaufsverpackung eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ abgeben, entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 161/15).

Kostenlose Abgabe eines nichtverschreibungspflichtigen Schmerzgels an Apotheker zu Demonstrationszwecken zulässig


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