Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung ist der Finanzrechtsweg eröffnet. So entschied der BFH (Az. VII B 85/21).
BFH zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft