Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung ist der Finanzrechtsweg eröffnet. So entschied der BFH (Az. VII B 85/21).

BFH zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft


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