Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Durchführung von örtlich wechselnden kurzen Goldankaufaktionen gegen das Verbot des An- und Verkaufs von Gold und anderen Edelmetallen im Reisegewerbe verstößt (Az. 4 A 1381/18).
Goldankaufaktionen fallen unter das An- und Verkaufsverbot im Reisegewerbe