Ist dem Widerspruchsschreiben gegen einen Beitragsbescheid eine Kontoverbindung zu entnehmen, so liegt darin bereits das Einverständnis mit der späteren Erstattung auf dieses Konto. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 542/20).

DRV Bund zahlt Zinsen an Deutsche Post AG


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