Für die Vermietung eines Grundstücks, auf dem der Mieter eine Kfz-Werkstatt betreibt, kann die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand und Fundamente für eine Werbeanlage mitvermietet werden, denn diese stellen keine Betriebsvorrichtungen dar. Dies entschied das FG Münster (Az. 14 K 2267/19 G,F).

Eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand und Fundamente für eine Werbeanlage stellen keine Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Werkstatt dar


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